Berufssprachkurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV)
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DeuFöV Berufssprachkurs | Foto: pixabay
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) / Berufssprachkurse
Mit den Berufssprachkursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
gem. § 45a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) wurde die berufsbezogene Deutschförderung zum Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes.
Sie wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt.
Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf und bereiten Migranten*innen und Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.
Die Kurse können in Präsenz oder auch online im virtuellen Klassenzimmer stattfinden.
In den Berufssprachkursen lernen Sie Deutsch mit beruflichen Elementen. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie im Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen können und mit Kunden in Kontakt treten können.
Die Volkshochschule Rüsselsheim bietet folgende Berufssprachkurse an:
- Spezialberufssprachkurs A2
- Spezialberufssprachkurs B1
- Berufssprachkurs B2
- Berufssprachkurs C1
- Spezialkurs Unter-B1 mit fachpraktischem Sprachunterricht im Berufsfeld „Reinigung und Hauswirtschaft“ (Gewerbe/ Technik)
- Spezialberufssprachkurs für das Berufsfeld „Einzelhandel“ (Gewerbe/Technik)
- Spezialkurs Berufssprachkurs für KFZ-Berufe (Gewerbe-​​​​​​​Technik)
- Spezialkurs Berufssprachkurs B2 für Gesundheitsberufe
Wer kann an einem Berufssprachkurs teilnehmen?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit an einem Berufssprachkurs teilzunehmen, wenn Sie
- Ausländerin oder Ausländer sind oder
- Unionsbürger*in (EU-Bürger*in) sind oder
- als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme, die Kursabläufe und die Ziele der Module einzelnen Berufssprachkurse sind unterschiedlich. Es ist eine Berechtigung der Arbeitsagentur, des Jobcenters oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) notwendig.
Wir empfehlen allen Interessierten, sich beraten zu lassen.
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