Voraussetzung (Berechtigung, Verpflichtung)
FĂĽr wen sind die Kurse?
Für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die noch nicht genug Deutsch können (Sprachniveau B 1) und dauerhaft in Deutschland leben möchten.
Wer kann die Kurse besuchen?
- Teilnehmende, die eine Berechtigung vom BamF (Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge) zum Besuch eines I-Kurses haben.
- Teilnehmende, die von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter eine Berechtigung oder Verpflichtung bekommen haben.
- Teilnehmende, die keine Berechtigung/Verpflichtung haben und den Kurs selbst bezahlen. (458,-€ pro 100 UE)
Genauere Infos erhalten Sie beim BamF oder der zuständigen Ausländerbehörde.
Die vhs bietet auch eine Erstberatung mit Hilfe bei der Antragstellung an.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem BAMF.
BAMF - Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge - Teilnahme und Kosten
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs