Kosten und Kostenbefreiung
Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Regeln fĂĽr Teilnahme und Kosten. Bei bestimmten Voraussetzungen muss man nichts bezahlen
Kostenbefreiung
Sie können auf Antrag vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Sie beziehen Leistungen nach SGB II (BĂĽrgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
- Sie beziehen Leistungen nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt)
- Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttomonatsentgelt übersteigt nicht:
- 2.656,50 Euro bei Personen ohne Kinder
- 3.461,50 Euro bei einem Kind
- 4.266,50 Euro bei 2 oder mehr Kinder - Sie sonst finanziell bedĂĽrftig und erhalten Wohngeld, Befreiung von der RundfunkgebĂĽhr etc.
Wenn Teilnehmende keine Kostenbefreiung haben, müssen sie einen Eigenanteil von 2,29€ pro UE bezahlen. Dieser Betrag von 229,-€ pro 100 UE ist vorab an den Kursträger zu zahlen.
Nach erfolgreich bestandenem DTZ und LiD gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten vom BamF erstattet zu bekommen.