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Kosten und Kostenbefreiung

Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Regeln fĂĽr Teilnahme und Kosten. Bei bestimmten Voraussetzungen muss man nichts bezahlen.


1. Teilnehmende, die eine Berechtigung für eine Verpflichtung vom BamF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), dem Jobcenter oder von der Ausländerbehörde bekommen haben.

Kostenbefreiung

Wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zurtrifft, können Sie entweder direkt von den Kosten befreit sein oder eine Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs beantragen.

  • Sie beziehen Leistungen nach SGB II (BĂĽrgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
  • Sie beziehen Leistungen nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt)
  • Sie beziehen Leistungen nach AsylLG (Leistungen fĂĽr Asylbewerber)
  • Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttomonatsentgelt ĂĽbersteigt nicht:
    - 2.656,50 Euro bei Personen ohne Kinder
    - 3.461,50 Euro bei einem Kind
    - 4.266,50 Euro bei 2 oder mehr Kinder
  • Sie sind sonst finanziell bedĂĽrftig und erhalten Wohngeld, Befreiung von der RundfunkgebĂĽhr etc.


2. Teilnehmende die keine Berechtigung/Verpflichtung haben und den Kurs selbst bezahlen, pro 100 Unterrichtseinheiten (UE):

  • StandardgebĂĽhr 458,00 Euro
  • Ermäßigte GebĂĽhr 350,00 Euro fĂĽr Personen im Leistungsbezug (AsylblG, SGB II, SGB III, SGB XII)
  • SondergebĂĽhr fĂĽr wiederholende Teilnehmende 250,00 Euro (mit und ohne Leistungsbezug) - nur im Rahmen verfĂĽgbarer Kursplätze.


Antrag RĂĽckerstattung