Rabatte und Ermäßigungen
Ermäßigungen für bestimmte Zielgruppen
Für Angebote der vhs kann gegen Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises Ermäßigung beantragt werden. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Studienfahrten sowie Kosten für besondere Aufwendungen und Sachmittel.
Die Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist auf die Einwohnerinnen und Einwohner Rüsselsheims beschränkt. Die vhs kann hierfür einen Nachweis verlangen.
​​​​​​​Als Nachweise gelten der Rüsselsheim-Pass, der Berechtigungsausweis, die Ehrenamtscard, die SGB II, SGB XII und Bafög- sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsbescheide, der FSJ-Ausweis, der BFD-Ausweis, Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der Studierendenausweis.
Bei Vorliegen der Nachweise erhalten Kinder und Jugendliche zwei Kurse pro Studienjahr kostenfrei. Erwachsene erhalten eine Reduzierung des Kursentgelts um 75% für zwei Kurse pro Studienjahr.
Die Ermäßigung von Entgelten ist auf zwei Veranstaltungen pro Studienjahr und Person begrenzt.
Die Betriebsleitung kann für Teilnehmende oder Teilnehmergruppen besondere Rabatt- und Ermäßigungsmöglichkeiten einführen.
Hier finden Sie die aktuellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen