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Das gesamte T​​​​​​​eam von
Kultur123 Stadt Rüsselsheim
unser auftrag
2014 wurde von der Stadt Rüsselsheim unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kulturschaffenden das Kulturprofil gemeinsam überarbeitet, das 2008 erstmals entwickelt wurde. Dort sind die kulturpolitischen Leitlinien der Stadt Rüsselsheim formuliert. Diese Leitlinien und die Leitbilder von Kultur123 sind Grundlage für Vereinbarungen zwischen Politik, Betrieb und unseren Kunden.
Der Auftrag von Kultur123 Stadt Rüsselsheim wird auf dieser Grundlage und auf Basis der Aufgabenbeschreibung in der Satzung definiert und umgesetzt. Die Aufgabenverteilung zwischen Betriebsleitung, Betriebskommission, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ist im Hessischen Eigenbetriebsgesetz, dem Hessischen Weiterbildungsgesetz 2011 und der Satzung von Kultur123 Stadt Rüsselsheim geregelt.
Kultur123 wird von der Betriebsleitung in eigener Verantwortung geführt, soweit es im Gesetz beziehungsweise der Satzung festgeschrieben ist. Sie vertritt den Betrieb gerichtlich und außergerichtlich. Kultur123 Stadt Rüsselsheim ist unter der Nummer HRA 81854 im Handelsregister eingetragen. Die Betriebsleitung führt die laufenden Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen kommunalen Zuschuss bereit, der ergänzt wird um selbst erwirtschaftete Erlöse und um andere Fördermittel. Der Lage- und Geschäftsbericht von Kultur123 Stadt Rüsselsheim gibt jährlich Auskunft über die erbrachten Leistungen und deren ökonomische Grundlagen.
Den aktuellen Jahresabschluss und den aktuellen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kultur123 Stadt Rüsselsheim
Fortschreibung zum Wirtschaftsplan 2023
Die Beziehungen zu unseren Kundinnen und Kunden werden über dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.